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Wenn aus dem E-Bike ein Moped wird

E-Bike ist nicht gleich E-Bike, zumindest nicht in rechtlicher Hinsicht! Denn liegt die Bauartgeschwindigkeit bei mehr als 25 km/h und beträgt die Maximalleistung mehr als 600 Watt, gilt ein E-Bike als S-Pedelec bzw. Moped oder Roller.

Manchmal fragt man sich ja, wer auf gewisse Ideen kommt. Man darf zum Beispiel mit einem Wohnwagen und einem Zugfahrzeug auf der Autobahn mit maximal 80 km/h dahin gondeln (bei Kraftwagen bis 3.500 kg höchste zulässige Gesamtmasse mit allen Anhängern, die entsprechend der Typengenehmigung für dieses Fahrzeug technisch zugelassen sind). Die Folge: Die LKW fahren einem hupend um die Ohren. Nicht immer ist also alles logisch, was sich der Gesetzgeber ausdenkt. Das zieht sich auch in die E-Bike-Welt durch: Ist nämlich die Bauartgeschwindigkeit höher als 25 km/h und die Maximalleistung mehr als 600 Watt, ist das E-Bike als Moped bzw. Roller zuzulassen. Das hat weitreichende Folgen: Man braucht eine Haftpflichtversicherung, muss mit Helm unterwegs sein (sogar einem gemäß Motorrad-Norm ECE-R 22-05) und muss einen entsprechenden Führerschein besitzen. Das E-Bike wird dann zum „S-Pedelec“ bzw. „Speed Pedelec“ und braucht ein eigenes Kennzeichen, auch Verbandszeug ist mitzuführen. Und ein paar andere technische Features sind auch noch zu beachten, bestimmte Bremsen etwa oder Reifen. Und Rückspiegel, gelbe Seitenrückstrahler, Hupe und so weiter und so fort. Plus: „Pickerl-Überprüfung“ logischerweise. „Radfahren“ sieht ein bissl anders aus, oder?

Wenn aus dem E-Bike ein Moped wird

Wie weiß ich, was ich eigentlich kaufe?

Der ÖAMTC weist darauf hin, dass dies entsprechend in den Papieren, die man mit dem E-Bike bekommt, ausgewiesen ist. Tipp: Darauf schauen, dass neben dem Kaufvertrag auch ein COC-Papier (certificate of conformity) dabei ist. Nur mit diesen vollständigen Dokumenten kann das „schnelle E-Bike“ angemeldet werden. Freilich, manche greifen sich da an den Kopf: 25 km/h, das fährt man auch mit einem normalen Rad, Sportler sowieso. Doch was nützt es, wenn es so in den Buchstaben des Gesetzes steht. Und demnach sind, die Kollegen vom ÖAMTC wissen es genau, S-Pedelecs Elektrofahrräder, deren Motoren eine Nenndauerleistung von maximal 4 kW abliefern und bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h das Treten unterstützen. Konkret sind S-Pedelecs Fahrzeuge der Klasse L1e-B – eben Mopeds.

Rechtliche Grauzone Radweg

Übrigens ist man sich bei der Frage, ob man mit einem S-Pedelec den Radweg etwa in der Stadt benutzen darf, nicht ganz einig: Der ÖAMTC sagt „nein“ – und begründet das damit, dass dieses Bike ein Kfz ist und damit die Benutzung des Radwegs tabu ist. Sogar dann, wenn die Leistung vorübergehend auf Elektrofahrrad-Niveau gedrosselt wird. Manche Rad-Infoplattformen meinen aber, es ginge sehr wohl, indem man einfach langsamer fährt. Noch gibt es dazu kein ausjudiziertes Urteil, es ist aber wohl anzuraten, sich der Meinung des ÖAMTC anzuschließen und daher mit einem S-Pedelec den Radweg zu meiden.

Was ist zu überlegen beim S-Pedelec-Kauf?

Zunächst ist gute Fachberatung hier unerlässlich, damit man weiß, was man kauft. Rechtlich kann man sagen: Wo kein Kläger, da kein Richter, mir ist alles wurscht – doch wenn ein Unfall passiert, kann alles sehr schnell eine dramatische juristische Wende nehmen! Daher genau überlegen, ob es sich lohnt, wegen der Mehrleistung und Mehr-Tempo auf ein S-Pedelec zu setzen. Im Notfall: Einfach mehr selber treten!

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