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Bike weg - wann zahlt die Versicherung?

Jährlich werden über 20.000 Fahrräder in Österreich gestohlen. Wann ist ein Fahrraddiebstahl versichert? Und bis zu welcher Höhe? Welche Pflichten habe ich als Bike-Besitzer? Antworten dazu von den UNIQA-Experten.

Frage: Stichwort Fahrraddiebstahlversicherung: Sollte man eine eigene abschließen oder ist diese in der Haushaltsversicherung ohnedies enthalten?

Antwort: Während die Haushaltsversicherung nur dann greift, wenn das Rad im eigenen Haus, der Wohnung oder am eigenen Grundstück entwendet wird, bietet eine spezielle Fahrradversicherung einen umfassenderen Schutz. Mit der UNIQA Fahrradversicherung (ab 4,20 Euro monatlich) ist das Bike bei Diebstahl, Raub, Brand und Explosion bestens abgesichert.

Frage: Wie hoch sind die Ersatzkosten?

Antwort: Bei einem Diebstahl wird im ersten Jahr der Neuwert ersetzt, ab dem 2. Jahr der tatsächliche Wert des Fahrrades zum Zeitpunkt des Diebstahls (Zeitwert), abzüglich eines Selbstbehaltes in Höhe von 20% des Kaufpreises. Der Versicherungsschutz gilt auch für das fix montierte Zubehör, wie z. B. das Licht.

Frage: Welche Voraussetzungen müssen für eine Versicherungsleistung gegeben sein?

Antwort: Der Versicherungsschutz greift bei Fahrrädern wie Mountainbikes, Rennrädern sowie E-Bikes bis 25km/h. Das Rad muss mit einem Bügel- oder Faltschloss abgesichert gewesen sein. Die Versicherung kommt zum Tragen, wenn das Rad in Österreich oder einem angrenzenden Nachbarland gestohlen wurde.

Frage: Welche Pflichten sind einzuhalten, damit die Versicherung im Ernstfall auch bezahlt? Gibt es da bestimmte Regeln etwa beim Abstellen?

Antwort: Im Rahmen der Haushaltsversicherung muss das Fahrrad auch mit einem Fahrradschloss abgesichert sein. Die UNIQA Fahrradversicherung ist breiter gefasst, siehe oben.

Frage: Gibt es eine Obergrenze beim Schadenfall? Manche E-Bikes sind ja sehr teuer.

Antwort: Im Rahmen der Haushaltsversicherung gilt eine maximale Entschädigung von 5.000 Euro. Im Rahmen der UNIQA Fahrradversicherung beträgt dieser Wert maximal 7.500 Euro.

Frage: Kann man auch den Diebstahl von Teilen, z.B. Akkus, versichern lassen?

Antwort: Nein, der Teile-Diebstahl ist nicht inkludiert.

Frage: Was passiert bei einem Unfall mit dem Fahrrad?

Antwort: Die UNIQA Haushaltsversicherung deckt Haftpflichtschäden durch den privaten Gebrauch des Fahrrades ab. Sie gilt nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern auch für dessen Ehegatten oder Lebensgefährten, sowie für die Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.

Weiterführende Tipps zur Sicherung Ihres Bikes finden Sie hier: Fahrraddiebstahl – Tipps zur Vorbeugung

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