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Leistbares Kleingartengrundstück- Eigengrund!
Nr. 13151080. angeboten von Immobilias Realitäten e.U. (Gewerblich)
Das ca 227m² große Kleingartengrundstück (Eigengrund, keine Pacht!) liegt am Rande einer Kleingartensiedlung (ÖBB Siedlung West) und weißt die Widmung Grünland Kleingartenverein auf. Es kann daher mit einem Kleingartenhaus bebaut werden, siehe dazu das NÖ Kleingartengesetz. Ganzjähriges Wohnen ist dort nicht zulässig!
In jedem Kleingarten darf nur eine Kleingartenhütte errichtet werden. Nebengebäude sind nicht zulässig, ausgenommen eine nicht unterkellerte Gerätehütte mit einer bebauten Fläche von maximal 4 m² und einer Gebäudehöhe von maximal 2 m, sofern sie direkt an die Kleingartenhütte angebaut ist und keinen Durchgang in die Kleingartenhütte aufweist oder ein Gewächshaus mit den gleichen Ausmaßen.
Die Bebauungsdichte darf 20 % der Fläche des einzelnen Kleingartens nicht übersteigen. Die bebaute Fläche der Kleingartenhütte darf jedoch nicht 37 m², die Traufenhöhe nicht 3,00 m und die Firsthöhe nicht 4,70 m übersteigen. Die mit Vordächern, Dachvorsprüngen und ähnlichen offenen nicht raumbildenden Bauteilen der Kleingartenhütte überbaute Fläche darf nicht mehr als 45 % der bebauten Fläche der Kleingartenhütte ausmachen. Die bebaute Fläche der Kleingartenhütte darf unterkellert werden. Befestigte Terrassen dürfen bis zu einer Größe von 16 m² errichtet werden wobei diese Fläche auch überdacht und mit höchstens einer Seitenwand begrenzt werden darf. Diesfalls ist diese Fläche in die bebaute Fläche einzubeziehen.
Die Größe des einzelnen Kleingartens darf 120 m² nicht unter- und 300 m² nicht überschreiten. Es darf eine Gasheizung errichtet werden, nicht aber eine Heizung mit festen Brennstoffen.
Es ist bei Bau keine Aufschließung zu bezahlen.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!
Andrea Höferstock
T: +43 699 1 4444 700
E: Office@immobilias.at
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt
Franz Planeta Straße / Universale Straße
Objektnummer: 10812
In jedem Kleingarten darf nur eine Kleingartenhütte errichtet werden. Nebengebäude sind nicht zulässig, ausgenommen eine nicht unterkellerte Gerätehütte mit einer bebauten Fläche von maximal 4 m² und einer Gebäudehöhe von maximal 2 m, sofern sie direkt an die Kleingartenhütte angebaut ist und keinen Durchgang in die Kleingartenhütte aufweist oder ein Gewächshaus mit den gleichen Ausmaßen.
Die Bebauungsdichte darf 20 % der Fläche des einzelnen Kleingartens nicht übersteigen. Die bebaute Fläche der Kleingartenhütte darf jedoch nicht 37 m², die Traufenhöhe nicht 3,00 m und die Firsthöhe nicht 4,70 m übersteigen. Die mit Vordächern, Dachvorsprüngen und ähnlichen offenen nicht raumbildenden Bauteilen der Kleingartenhütte überbaute Fläche darf nicht mehr als 45 % der bebauten Fläche der Kleingartenhütte ausmachen. Die bebaute Fläche der Kleingartenhütte darf unterkellert werden. Befestigte Terrassen dürfen bis zu einer Größe von 16 m² errichtet werden wobei diese Fläche auch überdacht und mit höchstens einer Seitenwand begrenzt werden darf. Diesfalls ist diese Fläche in die bebaute Fläche einzubeziehen.
Die Größe des einzelnen Kleingartens darf 120 m² nicht unter- und 300 m² nicht überschreiten. Es darf eine Gasheizung errichtet werden, nicht aber eine Heizung mit festen Brennstoffen.
Es ist bei Bau keine Aufschließung zu bezahlen.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung!
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