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AGB für Printinserate
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Printinserate der BAZAR-Zeitungsverlags GmbH& Co. KG, Mariahilfer Straße 123, 1060 Wien, nachfolgend "BAZAR" genannt.

AGB für Online-Abos und Online-Anzeigenaufträge »»

Inhalt

§ 1 Allgemeines
§ 2 Druckunterlagen
§ 3 Platzierung
§ 4 Chiffre
§ 5 Storno
§ 6 Zahlungsbedingungen
§ 1 Allgemeines
  1. Maßgeblich für Aufträge sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Anzeigenwesen, die ergänzenden Verlagsbedingungen sowie die jeweils gültige Anzeigenpreisliste.
  2. Der Verlag behält sich das Recht vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen von Werbeaufträgen zurückzutreten oder diese abzulehnen.
  3. Alle dem BAZAR erteilten Aufträge bzw. die dazu übergebenen Anzeigentexte und Bilder bedürften der Genehmigung durch die Redaktion.
  4. Der Verlag lehnt jede Haftung für eventuelle Schäden, die durch Nicht- oder nicht termingerechtes Erscheinen einer Ausgabe oder Anzeige bzw. durch Druck- oder Satzfehler sowie nicht einwandfreie Druckwiedergabe entstehen, ab.
  5. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an.
  6. Bei Aufnahme von Anzeigen kann für bestimmte Erscheinungsnummern keine Gewähr geleistet werden.
  7. Dem Ausschluss von Mitbewerbern kann seitens des Verlages grundsätzlich nicht entsprochen werden.
  8. Wir behalten uns vor, Textänderungen vorzunehmen. Wortkürzungen sowie Textänderungen, die den Sinn der Anzeige nicht wesentlich entstellen, behält sich der Verlag vor.
  9. Bei telefonischer Auftragserteilung oder Textänderung durch den Auftraggeber können keine Reklamationen bezüglich Hörfehler, Satzfehler usw. anerkannt werden. Mitteilungen gehen auf das Risiko des Auftragerteilers. Weiters behält sich der Verlag das Recht vor, auf eine schriftlichen Anzeigenbestellung zu bestehen.
  10. Der Verlag ist nicht verpflichtet Inserate auf ihren Inhalt hin zu überprüfen; es trägt hierfür der Inserent die volle Haftung und ersetzt dem Verlag Schaden, der diesem aus der Veröffentlichung des Inserates, insbesondere durch Entgegnung, Beschlagnahmung, zivil- oder strafrechtliche Verfolgung erwächst.
  11. Einschaltungsreklamationen werden nur innerhalb von acht Tagen nach Erscheinen des Inserates anerkannt, sofern diese schriftlich geltend gemacht werden.
  12. Werbeagenturen und Werbemittler sind verpflichtet auf Verlangen den Gewerbeschein vorzulegen.
  13. Wenn eine Vorauszahlung vereinbart wurde, kann die Durchführung des Auftrages bis zum Eingang der Vorauszahlung zurückgestellt werden. Die Einschaltung erfolgt in jener Ausgabe, vor deren Anzeigenschluss die Zahlung eingelangt ist.
  14. Die Verschiebung von gewerblichen Inseraten ohne vorherige Benachrichtigung der Auftraggeber kann aus technischen Gründen manchmal erfolgen. Es kann deswegen weder die Zahlung verweigert noch Schadenersatz verlangt werden.
  15. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt besteht volle Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers für die veröffentlichte Werbung, wenn die Aufträge mit % gedruckten Exemplaren erfüllt sind. Geringere Leistungen sind mit dem Tausenderpreis gemäß der Auflage laut gültiger Preisliste zu bezahlen.
  16. Für Druckfehler, die den Sinn des Inserates nicht wesentlich beeinträchtigen, wird kein Ersatz geleistet.
  17. Der Verlag behält sich das Recht vor, Inserate auch in anderen Medien ohne Zustimmung des Auftraggebers zu veröffentlichen.
  18. Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung, Verarbeitung bzw. Reproduktion vorbehalten.
§ 2 Druckunterlagen
  1. Dem Inserenten obliegt die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen. Der Verlag haftet für die Druckqualität nur, wenn einwandfreie Druckunterlagen beigestellt werden. Werden Mängel an den Druckunterlagen erst während des Druckvorganges deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keinen Anspruch auf Ersatz.
  2. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch hergestellt. Bei nicht fristgerechter Rücksendung bis zu dem auf den Probeabzügen vermerkten Termin gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
  3. Anfallende Produktionskosten werden dem Auftraggeber verrechnet.
  4. Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen und bei telefonisch veranlassten Änderungen können keinen Reklamationen bezüglich Hörfehler oder Satzfehler anerkannt werden.
  5. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet vier Wochen nach Erscheinen der letzten Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzvereinbarungen zu unseren Verlagsbedingungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
§ 3 Platzierung
  1. Platzierungswünsche sind nur bei Rahmenanzeigen möglich. Sie sind für den Verlag nur im Falle der Leistung des Platzierungszuschlages bindend, ansonsten ist der Verlag unverbindlich um Erfüllung bemüht.
  2. Die Verschiebung von Inseraten ohne vorherige Benachrichtigung der Auftraggeber müssen wir uns vorbehalten. Erscheint das Inserat an einer anderen Stelle oder in einer anderen Ausgabe, so kann deswegen weder die Zahlung verweigert noch Schadenersatz verlangt werden. Bei Wortanzeigen kann ein bestimmter Platzierungswunsch innerhalb der Rubrik nicht berücksichtigt werden.
§ 4 Chiffre
  1. Der Verlag haftet auf keinen Fall für in Verlust geratene Einsendungen. Auftraggeber von Chiffreanzeigen sind für die rechtzeitige und vollständige Rückstellung der den Chiffrebriefen beigeschlossenen Unterlagen verantwortlich. Einsender, die unseren Chiffredienst missbrauchen, können mit Weiterleitung des diesbezüglichen Schriftgutes nicht rechnen.
  2. Eingelangte Chiffresendungen werden nur innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen der Anzeige weitergeleitet. Die nach dieser Zeitspanne eingelangten Zuschriften sowie Sendungen ohne Weiterleitungsgebühr werden vernichtet.
§ 5 Storno
  1. Die Stornierung einer Anzeige ist grundsätzlich nur bis zum Anzeigenschluss einer jeden Nummer möglich. Bereits erwachsene Unkosten werden verrechnet. Auch Kosten, die durch erhebliche Änderungen der ursprünglich vereinbarten Ausführung entstehen, werden dem Auftraggeber verrechnet.
  2. Rahmenaufträge können nur schriftlich storniert werden. Kosten, die durch erhebliche Änderungen sowie bestellte Matern und Zeichnungen entstehen werden dem Auftraggeber verrechnet.
§ 6 Zahlungsbedingungen
  1. Rechnungsreklamationen werden nur innerhalb von zwei Wochen ab Ausstellungsdatum anerkannt, sofern diese in schriftlicher Form geltend gemacht werden.
  2. Rechnungen sind binnen 10 Tagen ab Ausstellungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
  3. Der Verlag behält sich vor, Vorauszahlungen zu verlangen.
  4. Kundenrabatte: Anspruch auf Kundenrabatt besteht nur dann, wenn ein schriftlicher Anzeigenabschluss vorliegt und dieser mit der ersten Einschaltung erteilt wird. Anzeigenabschlüsse können rückwirkend nicht anerkannt werden. Bei Zahlungsverzug und Insolvenzverfahren entfällt jeder Rabattanspruch. Bei ungerechtfertigten Rabattabschlüssen erfolgt nach Ablauf der Jahresfrist eine Nachbelastung, wobei für den fehlenden Betrag Verzugszinsen in der Höhe von 13 % p.a. verrechnet werden.
  5. Wird durch Verschulden des Auftraggebers die Annahme von Inseraten gesperrt, wird der Kundenrabatt vom echten Umsatz berechnet.
  6. Wenn der Auftraggeber während der Laufzeit eines Anzeigenauftrages mit seinen Zahlungen trotz üblicher Mahnungen in Verzug bleibt, kann der Verlag Verzugszinsen in der Höhe von 13 % p.a. sowie Mahn- und Einziehungskosten berechnen. Die weitere Durchführung von Anzeigenaufträgen kann abgelehnt werden.
  7. Der Verlag ist auch während der Laufzeit eines Anzeigeauftrages berechtigt, das Erscheinen weiterer Anzeigen von der Begleichung offener Rechnungen abhängig zu machen.
  8. Zahlungen sind ausnahmslos an "BAZAR" Zeitungs- und VerlagsgmbH & Co. KG oder an deren ausdrücklich bevollmächtigten Vertreter zu leisten.
  9. Wird ein Bankeinzug durch Verschulden des Inserenten vom jeweiligen Bankinstitut abgelehnt, ist der Verlag berechtigt, die daraus entstehenden Kosten wie Bankspesen dem Auftraggeber weiterzuverrechnen.
  10. Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft.
  11. Für Sonderseiten oder Sonderbeilagen können vom Verlag besondere Preise festgesetzt werden.
  12. Der Anzeigenpreis ist aufgrund der Löhne und Gestehungskosten erstellt, die am Tage des Abschlusses gültig sind. Sollten sich die Löhne oder andere Gestehungskosten erhöhen, hat der Verlag das Recht, den Anzeigenpreis aliquot zu erhöhen.
  13. Rechnungen sind zahlbar und klagbar in Wien.
  14. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien.
  15. Die Zahlungsbedingungen gelten für alle Arten der Werbung in den Publikationen der "BAZAR" Zeitungs- und VerlagsgmbH
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